Satzung des Fußballbundes Astor

gültig ab 17. Juli 2024 – für die 32nd Season und einer möglichen 33th Season, sofern sie 2025 noch beginnt gelten Teile der Satzung nicht. Das wurde durch den Beschluss zum „Project Two Teams“ vereinbart (Seite 4).

[1] Aufgaben
a) Der FBA organisiert Meisterschaften nach Nr. 3, Pokale nach Nr. 8 der Satzung.
b) Er organisiert den Betrieb der Fußball-Nationalmannschaft.
c) Er unterstütz Wettbewerbe mit internationalen Charakter auf astorischen Boden, kann diese auch selber organisieren.
d) Er arbeitet vertrauensvoll mit anderen nationalen Fußball-Verbänden zusammen und organisiert den Spielbetrieb in Abstimmung mit der Astorian Sports Union.
e) In nationalen Wettbewerben, des FBA gelten die Game Rules (Anlage 1 der Satzung).

[2] Gebietsbegrenzung
Es dürfen nur Teams vom Astorischen Kontinent teilnehmen.

[3] Meisterschaft
a) Die Meisterschaft wird in der „Astorian Soccer League“ (ASL) ausgetragen. Dazu müssen mindestens 5 Teams antreten.
b) Der erstplatzierte ist Astorischer Meister. Bei Punkt- und Tordifferenzgleichheit zählt der direkte Vergleich, wobei die erzielten Tore gelten. Ist auch hier kein eindeutiger Sieger ermittelbar, wird ein Entscheidungsspiel auf neutralem Boden stattfinden, welches die Ligaleitung organisiert.

[4] Ligabegrenzung
a) Die Grenze jeder Liga ist nach oben auf 20 Teams begrenzt. Treten mehr als 20 Teams pro Liga an, so wird eine weitere Liga eröffnet.
b) Die Teams werden nach der Platzierung der Tabelle der jeweils letzten Saison aufgeteilt, so dass in beiden Ligen die gleiche Anzahl an Teams spielt.
c) Ist eine vollständige Aufteilung über die Tabelle der Vorsaison nicht möglich, entscheidet das Anmeldedatum.

[5] Pflichten
a) Jeder Trainer ist verpflichtet an jedem Spieltag zu setzen. Ist ein Trainer nicht in der Lage zu setzen, muss er dies rechtzeitig bis zu 48 Stunden vor Spielbeginn der Ligaleitung mitteilen. Geschieht dies nicht, gilt das Spiel nach den FBA-Regeln mit allen dort stehenden Konsequenzen als verloren. Der Vorstand kann das Spiel, je nach technischen Begebenheiten, bei rechtzeitiger Bekanntgabe bis zu eine Woche verschieben. Eine Vorzeitige Auswertung ist nicht erlaubt.
b) Jedes Team soll einen Kader, bestehend aus mind. 11 Feldspielern und 5 Auswechselspielern, maximal aber insgesamt 23 Spielern in dem vom FBA vorgegebenen Raum zu veröffentlichen. Die Spieler müssen männlich sein. Zusätzlich sind folgende Angaben zu machen: Position, Feld- oder Bankspieler, optional auch Geburtsdatum und Rückennummer. Freiwillig steht es jeder Mannschaft frei, vor jedem Spiel auf der eigenen Vereinsseite (Vereinsbeitrag) den jeweils für das nächste Spiel aufgestellte Kader zu präsentieren; ist seitens des Verbandes eine technische Möglichkeit hierfür gestellt worden ist dort der Kader zu benennen. Dabei ist zu beachten, dass es maximal 5 Auswechselspieler geben darf.
c) Wird festgestellt, dass ein Team widerrechtlich manipuliert, kann das Team und der Trainer für die laufende Saison und zusätzlich für eine bestimmte Anzahl von künftigen Saisons gesperrt werden. Widerspricht das Team oder der Trainer, hat die Vereinsversammlung abschließend zu urteilen.

[6] Vorab-Setzen
a)  Nach erfolgter Einrichtung der Liga hat jeder Trainer 14 Tage Zeit, für alle Spiele vorab zu setzen. Ist dies erfolgt, hat jeder Trainer dies bekannt zu geben.
b)  Sind am 10. Tag dieser 1. Frist, noch nicht alle Spiele gesetzt, wird die Saison um eine Woche verschoben und die Frist um 7 Tage verlängert.
c)   Sind bis 2 Tage vor Ende dieser 2. Frist noch nicht alle Setzdaten abgegeben, wird die Frist letztmalig um eine weitere Woche verlängert.

[7] Disqualifikation
a) Bei zweimaligem Nichtsetzen pro Hin- bzw. Rückrunde spricht die Ligaleitung eine Verwarnung aus.
b) Beim dritten Nichtsetzen pro Hin- und Rückrunde wird das Team disqualifiziert.
c) Die bis dahin geleisteten Spiele bleiben in der Wertung. Alle nachfolgenden Spiele gelten als Spielfrei, werden aber aus technischen Gründen mit 3:0 Toren und 3 Punkten gewertet. Der disqualifizierte Verein rutscht automatisch ans Ende der Tabelle und sämtliche Wertungen werden auf Null (0) gesetzt.

[8] Pokale
a) Vereinspokal: Der FBA kann in jeder Saison einen Vereinspokal veranstalten. Die Teilnehmer sind auf das Gebiet Astorischen Kontinentes beschränkt. Mindestteilnehmerzahl sind 6 Teams. Die Regeln werden vorher bekannt gegeben, sind aber an die Regeln der FBA anzulehnen. Der Pokal ist ein Wanderpokal. Teilnahmeberechtigt sind alle Teams, die am Ligabetrieb teilnehmen oder teilgenommen haben, sowie ausländische Profi-Teams, wenn sie keinem anderen Liga-Betrieb angeschlossen sind.
b) Bundespokal: Der FBA kann in jeder Saison einen Bundespokal veranstalten. Die Teilnehmer sind auf das Gebiet des Astorischen Kontinentes beschränkt. Mindestteilnehmerzahl sind 6 Teams. Die Regeln werden vorher bekannt gegeben, sind aber an die Regeln der FBA anzulehnen. Der Pokal ist ein Wanderpokal.
c) Dem Vorstand des FBA bleibt es frei weitere Pokale zu veranstalten.
d) Internationale Turniere und die Teilnahmebedingungen obliegen der Organisation des jeweiligen Internationalen Verbandes. Wenn nicht anders bestimmt, nimmt der ASL-Meister am höchsten Turnier teil. Es gilt das Nachrückverfahren. Stehen für den nächstniedrigeren Wettbewerb der aktuelle Sieger der Astoria Soccer Trophy oder als Nachrücker der Finalist nicht zur Verfügung, sind entsprechend der letzten ASL-Saison ASL-Teams teilnahmeberechtigt. Sollte aus irgendwelchen Gründen keine übliche Teilnahmebedingung möglich sein, kann der FBA die Teilnehmer durch den Vereins- oder Bundespokale bestimmen. Ist auch dies nicht möglich obliegt es dem Vorstand des FBA die Teilnehmer zu bestimmen Rücken bei nicht Teilnahme der berechtigten Teams die jeweils nächsten Teams nach. Nimmt kein Verein der Liga an den Pokalen teil, können auch neu gegründete Teams nominiert werden. Entfällt auch dies, fallen die Startplätze an andere astorische Verbände, die Nominierung erfolgt in dem Fall durch die Astorian Sports Union.
e) Jedes Team der ASL ist für die Astoria Soccer Trophy teilnahmeberechtigt .

[9] Vorstand
a) Der Vorstand des FBA ist Jährlich von den Trainern der laufenden Saison zu nominieren und zu Wählen. Nominiert wird in den ersten zwei Wochen der Saison. Gewählt wird 2 Wochen später. Der Nominierte, der die meisten Stimmen auf sich vereinen kann gilt als gewählt. Nominiert werden darf jeder, der sich glaubhaft dauerhaft auf dem Astorischen Kontinent aufhält und Aktivität zeigt.
b) Der Vorstand des FBA ist gleichzeitig auch Ligaleiter. Er hat die Aufgabe die Liga zu betreiben und am Leben zu erhalten. Er vertritt die Liga und den Verband nach Außen und ist Verantwortlich für die Liga sowie für den Verband. Er ist für die Homepage des FBA verantwortlich.
c) Er benennt binnen zwei Wochen nach Wahl einen Stellvertreter. Der Stellvertreter ist in der Zeit der Abwesenheit des Vorstandes verantwortlich mit allen Pflichten des Vorstandes. Benannt werden darf jeder, der sich glaubhaft dauerhaft auf dem Astorischen Kontinent aufhält und Aktivität zeigt. Findet sich kein Stellvertreter, so bleibt der Posten vakant. Der Vorsitzende bemüht sich jedoch, den Posten zu besetzen.
d) Vorstand sowie Stellvertreter dürfen Vereine besitzen, aber nicht unter gleicher ID trainieren. Diese Regelung gilt, solange die Auswertung ohne Einsicht in die Setzdaten erfolgt. Erfolgt die Auswertung so, dass der Vorstand oder sein Stellvertreter die Setzdaten vor der Veröffentlichung einsehen können, darf die rL-Person hinter dem Vorstand und dessen Stellvertreter zwar Vereine besitzen aber nicht mehr trainieren.
e) Scheidet der Vorsitzende aus dem Amt aus, übernimmt sein Stellvertreter vorläufig sämtliche Aufgaben und schreibt den Posten des Vorstandes neu aus. Nominiert werden darf jeder, der sich glaubhaft dauerhaft auf dem Astorischen Kontinent aufhält und Aktivität zeigt. Die Punkte 2-5 bleiben unberührt.

[10] Vereinsvorsitzende (Team Owner)
a) Jeder darf Vereine gründen und der FBA beitreten.
b) Der Beitritt erfolgt in der nächstmöglichen Saison.
c) Jeder Vereinsvorsitzende hat insgesamt in FBA Abstimmungen nur eine Stimme, unabhängig von der Anzahl der Teams, die der Vereinsvorsitzende besitzt.
d) Im Übrigen gilt die Ethic Role (Anlage 2 zur Satzung).

[11] Trainer
a) Jeder darf einen Verein pro Liga trainieren.
b) Im Übrigen gilt die Ethic Role (Anlage 2 zur Satzung).

[12] Setzsystem
a)  Der FBA organisiert für jede Saison und Wettbewerb ein technisches Setzsystem. Das Setzsystem muss jederzeit gut erreichbar sein.
b)  Fällt das Setzsystem kurzfristig ist und es entstehen forfait-Spiele, sind diese Spiele nachzuholen.
c)   Steht ein Setzsystem nicht zur Verfügung ist ein Setzverfahren zwischen allen Teilnehmern abzustimmen.

[13] Ungültigkeitsklausel
Ist einer der hier stehenden Regelungen ungültig, so ist der Rest davon nicht betroffen.

[14] Änderungen
a) Sollte es sich jemals als nötig erweisen die Satzung zu ändern, so kann dies nur durch einen Antrag eines Mitgliedervereins des FBA oder des Vorstandes und seinen Mitgliedern geschehen.
b) Der Antrag kann nach Aussprache mit den anderen Mitgliedsvereinen durch eine zwei Drittel Mehrheit der abgegebenen Stimmen angenommen wird, wobei mindestens die Hälfte der Mitglieder der FBA-Mitgliedervereine an der Abstimmung teilnehmen müssen.

[15] Annahme und Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit der Unterschrift des Vorsitzenden des FBA und der Veröffentlichung auf der Homepage in Kraft.